AGB's

Für stressfreie Ferien an der Mosel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnungen der Familie Kurt Schorn

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungenzur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Ferienwohnungen Schorn (nachfolgend FeWo Schorn genannt).

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassene Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FeWo Schorn zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch FeWo Schorn ein Mietertrag abgeschlossen wird. FeWo Schorn steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind FeWo Schorn und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet erFeWo Schorn gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern FeWo Schorn eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen FeWo Schorn verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FeWo Schorn beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) FeWo Schorn ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an FeWo Schorn zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen FeWo Schorns an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von FeWo Schornallgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

(4) Die Preise können von FeWo Schorn ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung FeWo Schorns oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und FeWo Schorn dem zustimmt.

(5) Rechnungen FeWo Schorns ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. FeWo Schorn ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FeWo Schorn berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. FeWo Schorn bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) FeWo Schorn ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung FeWo Schorn aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen FeWo Schorn

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit FeWo Schorn geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung FeWo Schorns. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung FeWo Schorn zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Sofern zwischen FeWo Schorn und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche FeWo Schorn auszulösen, zur Zeit 14 Tage vor Reiseantritt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber FeWo Schorn ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung hat FeWo Schorn die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) FeWo Schorn steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen.

(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 Rücktritt FeWo Schorn

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist FeWo Schorn in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage FeWo Schorns auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von FeWo Schorn gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FeWo Schorn ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist FeWo Schorn berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von FeWo Schorn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • FeWo Schorn begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen FeWo Schorn in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FeWo Schornzuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt FeWo Schorns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.

(2) Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann FeWo Schorn aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass FeWo Schorn kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Haftung FeWo Schorns

(1) FeWo Schorn haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FeWo Schorn die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung FeWo Schorns beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten FeWo Schorn beruhen. Einer Pflichtverletzung FeWo Schornsteht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen FeWo Schorn auftreten, wird FeWo Schorn bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet FeWo Schorn dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich FeWo Schorn Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung FeWo Schorn gilt vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder auf einem FeWo Schornparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem FeWo Schorngrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet FeWo Schorn nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 3 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Wohnungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz FeWo Schorns.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz FeWo Schorns. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz FeWo Schorns.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wohnungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): FeWo Schorn ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(7) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung sind die Grundlage für alle Verträge und Dienstleistungen.